7. Empfehlung 6: Gewährleistung der Informationsfreiheit der Bundesanwaltschaft Ich gehe davon aus, dass nach der Klarstellung betreffend Unzulässigkeit von Weisungen des EJPD solche Weisungen unterbleiben werden und sich das EJPD damit begnügt, für die Selbstkoordination zwischen den betroffenen Bundesämtern im Bereich der Informationstätigkeit zu sorgen. 8. Schlussfolgerung 19