Der Bundesrat hat sich des Dossiers Bundesanwaltschaft insofern unverzüglich angenommen, als er einen unabhängigen Rechtskonsulenten zur Würdigung des Berichts der GPK-N eingesetzt hat, der als weiteren Experten den Spezialisten des Strafprozessrechts Prof. Dr. iur. Niklaus Schmid beigezogen hat. Er hat ausserdem der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über den Entwurf zu einem Strafbehördenorganisationsgesetz durch das EJPD zugestimmt, mit welchem eine neue Regelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft vorgeschlagen und darum ersucht wird, auch zu anderen Modellen der Aufsicht Stellung zu nehmen.