Der Bundesrat hat seine Verantwortung als Wahl- und Aufsichtsbehörde des Bundesanwaltes zu wenig aktiv wahrgenommen. Er hat sich damit begnügt, sich über die Konflikte zwischen dem Vorsteher des EJPD und der Bundesanwaltschaft informieren zu lassen und der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Bundesanwalt (stillschweigend) zuzustimmen. 6. Empfehlung 5: Sicherstellung der Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft