Der Bundesrat hätte nach meinem Dafürhalten die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Bundesanwalt Roschacher bzw. die Auflösung durch schriftlichen Vertrag formell genehmigen müssen. Der Bundesrat wurde jedoch vom Vorsteher des EJPD über die Kündigung informiert und hat dagegen keine Einwände erhoben. Darin kann man meines Erachtens eine (stillschweigende) Genehmigung sehen. Jedenfalls hat der Vorsteher des EJPD den Bundesrat nicht umgangen. 3. Schlussfolgerung 16