Zu prüfen wäre allerdings, ob die tatsächliche Ausübung der Aufsicht zur Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft nicht einem Departement, sondern einem Gremium übertragen werden sollte, das sich aus fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente und der Bundeskanzlei sowie aus externen Fachleuten zusammensetzt. Dieser Aufsichtsrat hätte die Aufgabe einer ständigen Überwachung der Bundesanwaltschaft, müsste aber für den Erlass von allgemeinen Weisungen oder von Anordnungen gegenüber der Bundesanwaltschaft dem Bundesrat Antrag stellen.