5. Eigene Beurteilung Ich neige – wie Niklaus Schmid – dazu, dem Modell der Vereinigung der Wahl- und Aufsichtsbefugnisse beim Bundesrat den Vorzug zu geben. Zu prüfen wäre allerdings, ob die tatsächliche Ausübung der Aufsicht zur Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft nicht einem Departement, sondern einem Gremium übertragen werden sollte, das sich aus fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente und der Bundeskanzlei sowie aus externen Fachleuten zusammensetzt.