4. Aufsicht durch einen Justizrat Was die Vor- und Nachteile einer Beaufsichtigung der Bundesanwaltschaft durch einen unabhängigen Justizrat betrifft, so kann ich mich weitgehend den Ausführungen in der gutachterlichen Stellungnahme von Niklaus Schmid anschliessen. Wenn der Justizrat aus Fachleuten zusammengesetzt wird, ist er zweifellos als unabhängige Aufsichtsinstanz geeignet. Nachteile sind in der Aufteilung von Wahl- und Aufsichtsbefugnissen und in der Erschwerung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Bereich der Strafverfolgung zu sehen.