3. Bildung einer rechtlich verselbstständigten Verwaltungseinheit? Es wäre denkbar, die Bundesanwaltschaft aus der Bundesverwaltung auszugliedern und sie in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes umzuformen. Die Wahl- und Aufsichtsbefugnisse könnten einem Verwaltungsrat übertragen werden, der sich aus unabhängigen Fachleuten zusammensetzen würde. Der Bundesrat hätte wie bei anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten die Mitglieder des Verwaltungsrates zu wählen und die Anstalt zu beaufsichtigen.