c) Sicherstellung der Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft Die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft könnte wohl bei einer Aufsicht durch das Bundesgericht am besten gewährleistet werden. Die Aufsicht durch Organe der Legislative oder Exekutive bietet in dieser Hinsicht grössere Risiken. Sie können reduziert werden, indem durch eine entsprechende Ausgestaltung der personalrechtlichen Stellung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin und durch gesetzliche Einschränkungen des Aufsichtsrechts, wie sie z.B. der Entwurf zu einem Strafbehördenorganisationsgesetz vorsieht, vermindert werden.