Das Bundesgericht übt zwar die Aufsicht über das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht aus, doch handelt es sich dabei um Justizaufsicht, die dem Gericht näher liegt als die Beaufsichtigung einer so grossen Verwaltungseinheit, wie sie die Bundesanwaltschaft darstellt. Zudem besteht bei der Aufsicht von Gerichten über die Bundesanwaltschaft immer eine gewisse Gefahr einer Vorbefassung (vgl. gutacherliche Stellungnahme von Niklaus Schmid, Ziff. 4.4.). Der Bundesversammlung bzw. einer parlamentarischen Kommission oder Delegation fehlen Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverfolgung.