Generell eignen sich Gerichte weniger für die ständige Beaufsichtigung von Strafverfolgungsbehörden in administrativer und fachlicher Hinsicht; ihre Kernfunktion ist die Rechtsprechung als Beurteilung von Einzelfällen. Das Bundesgericht übt zwar die Aufsicht über das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht aus, doch handelt es sich dabei um Justizaufsicht, die dem Gericht näher liegt als die Beaufsichtigung einer so grossen Verwaltungseinheit, wie sie die Bundesanwaltschaft darstellt.