Das zeigt sich etwa im Auseinanderfallen von Beurteilungen durch die Fachaufsicht und Anordnungen allfälliger Sanktionen durch die administrative Aufsichtsinstanz. Ich teile die Ansicht von Niklaus Schmid, dass die Aufsichtskompetenzen möglichst in einer Hand vereinigt werden sollten. Im Übrigen können alle Verfahrenshandlungen der Bundesanwaltschaft (einschliesslich Unterlassungen oder Verzögerungen) mit Beschwerde beim Bundesstrafgericht angefochten werden, das also in Einzelfällen eine Art fachliche Aufsicht über die Bundesanwaltschaft führt. 27 2. Aufsicht durch die Exekutive, Legislative oder Justiz?