Das bisherige System der geteilten Aufsicht zwischen Bundesstrafgericht und Bundesrat hat sich offensichtlich nicht bewährt. Es funktioniert zwar in sechs Kantonen, ist a- ber naturgemäss sehr konfliktanfällig. Die Abgrenzung zwischen fachlicher und administrativer Aufsicht ist schwierig und lässt sich auch durch eine detailliertere gesetzliche Regelung nur unwesentlich verbessern. Das zeigt sich etwa im Auseinanderfallen von Beurteilungen durch die Fachaufsicht und Anordnungen allfälliger Sanktionen durch die administrative Aufsichtsinstanz.