Die GPK-N hat sich in ihrem Bericht (Ziff. 4) mit Problemen der administrativen und fachlichen Aufsicht über die Bundesanwaltschaft auseinander gesetzt und festgestellt, die gesetzlichen Grundlagen seien teilweise lückenhaft und zu wenig klar. Es erscheine ihr deshalb notwendig, dass die Abgrenzung und die Koordination zwischen den Aufsichtsbehörden sowie der Umfang der administrativen bzw. der fachlichen Aufsicht geklärt und gesetzlich geregelt werden. Die im Bericht gemachten Feststellungen sei- 25 Art. 20 des Vorentwurfs vom 22. August 2007 zum StBOG; Ziff. 3.2.2.4 des erläuternden Berichts zum Vorentwurf.