Gericht oder die Ergreifung von Rechtsmitteln zu erlassen. Zulässig sollen dagegen generell-abstrakte Weisungen sein, die keinen konkreten Fall betreffen. Inhaltlich könnten diese Bezug nehmen auf die Organisation der Bundesanwaltschaft oder die Ausgestaltung des Verfahrens (z.B. Weisungen über die Handhabung des Oportunitätsprinzips). Ob die Bundesanwaltschaft diese Weisungen tatsächlich einhält, hätte das EJPD zu überprüfen; es hätte auch die Kompetenz, im Falle der Nichteinhaltung Massnahmen (etwa eine Ermahnung) gegenüber der Bundesanwaltschaft zu treffen. 25