Der Bundesrat schlägt im Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG), über den er am 21. September 2007 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet hat, u.a. eine neue Regelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft vor. Diese soll nicht mehr zwischen der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und dem Bundesrat aufgeteilt werden, sondern ausschliesslich dem Gesamtbundesrat übertragen werden, der das EJPD mit der tatsächlichen Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben betrauen soll.