Er hätte sich nach meinem Dafürhalten aktiv der Angelegenheit annehmen müssen, nachdem die Diskussionen in Politik und Medien gezeigt hatten, dass es um politisch heikle Fragen geht, dies umso mehr, als ihm die persönlichen Differenzen zwischen dem Vorsteher des EJPD und Bundesanwalt Roschacher bekannt waren. Er hat aber die Erledigung der Angelegenheit weitgehend dem Vorsteher des EJPD überlassen und die von ihm getroffenen Massnahmen im Nachhinein stillschweigend genehmigt. VII. Ausgestaltung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft im neuen Strafbehördenorganisationsgesetz