kannte, weiss ich nicht. Jedenfalls hätte er die Möglichkeit gehabt, Einsicht in die Unterlagen zu verlangen oder das EJPD zu verpflichten, einen förmlichen Antrag auf Genehmigung zu stellen. Er hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, sodass man von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann. Als aussenstehender Beobachter hat man den Eindruck, dass der Bundesrat sich der Bedeutung der Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft in einem Rechtsstaat zu wenig bewusst war.