3.1.2.5 Bericht GPK-N) sollen vom Vorsteher des EJPD mündlich und informell beantwortet worden sein. Näheres über den Verlauf dieser Sitzung ist mir nicht bekannt. Wie erwähnt wurde der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2006 über den Rücktritt des Bundesanwaltes orientiert. Ob er auch die Details der Rücktrittsvereinbarung 23 Siehe dazu Häfelin/Müller/Uhlmann (Anm. 19), Rz. 951 ff. 24 Häfelin/Müller/Uhlmann (Anm. 19), Rz. 1111 ff. VPB/JAAC/GAAC 2008 154 Gutachten