Nach meiner Ansicht kann man zwar nicht sagen, dass der Bundesrat als Wahlbehörde im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Bundesanwalt Roschacher umgangen worden sei. Er wurde bereits an der Sitzung vom 9. Juni 2006 über die Probleme mit der Bundesanwaltschaft informiert. Offenbar kam es auch zu einer kurzen Diskussion im Bundesrat. Die vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern im Mitberichtsverfahren eingereichten schriftlichen Fragen betreffend Bundesanwaltschaft (vgl. Ziff. 3.1.2.5 Bericht GPK-N) sollen vom Vorsteher des EJPD mündlich und informell beantwortet worden sein.