Die Wahl auf Amtsdauer soll die Unabhängigkeit des Personals vom Anstellungsorgan sicherstellen. Aus diesem Grunde ist sie u.a. für den Bundesanwalt vorgesehen. 20 Die Entschädigung bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages wegen «Wegfall der gedeihlichen Zusammenarbeit mit dem Departementsvorsteher oder der Departementsvorsteherin» im Sinne von Art.