26 Abs. 1 entspricht die Entschädigung einem Jahreslohn. Das EJPD ist der Ansicht, diese Bestimmungen könnten analog auf das Arbeitsverhältnis mit dem Bundesanwalt angewendet werden. Der Bundesrat stellte sich in seinem Schreiben vom 15. Dezember 2006 an die Eidgenössische Finanzdelegation hinter die Rechtsauffassung des EJPD, wonach die analoge Anwendung der Vorschriften über die Austrittsregelung eines Amtsdirektors auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Bundesanwalt zulässig sei, weil besondere Regelungen für einen solchen Fall fehlten. Eine analoge Anwendung von Art.