Dies gehe auch aus dem gutachterlichen Schreiben des Bundesamtes für Justiz vom 30. Juni 2006 hervor. Das EJPD stellt den Sachverhalt in seiner Stellungnahme zum Berichtsentwurf so dar, dass zuerst die Vereinbarung mit dem Bundesanwalt abgeschlossen und danach das Rücktrittsschreiben eingereicht worden sei. Die Akten zeigten eindeutig auf, dass zwischen dem EJPD und dem Parteivertreter des Bundesanwalts intensive Verhandlungen über die Nebenfolgen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt worden seien.