Er erteile ihm zudem die Dienstanweisung, ab sofort seine Weisungen bezüglich Erreichbarkeit vollumfänglich einzuhalten; ohne Rücksprache mit dem Departement dürften keinerlei Presseauftritte mehr organisiert werden. Falls sich solche oder ähnliche Vorkommnisse wiederholen sollten oder der Bundesanwalt sich seinen klaren Anweisungen widersetzen werde, werde er unverzüglich beim Bundesrat die Auflösung des Arbeitsverhältnisses (gegebenenfalls sogar die fristlose Kündigung) beantragen.