Die Teilung zwischen fachlicher und administrativer Aufsicht hat zur Folge, dass die administrativ vorgesetzte Behörde Beanstandungen im Rahmen der Fachaufsicht sanktionieren und allenfalls entsprechende personalrechtliche Massnahmen anordnen muss. Darin zeigt sich ein weiterer Nachteil der Trennung zwischen den beiden Arten der Aufsicht. Weil der Bundesanwalt offenbar keine Sanktionen gegenüber seinem Mediensprecher treffen wollte, war der Vorsteher des EJPD zuständig, dies im Rahmen seiner administrativen