In der Presse wurde kritisiert, dass eine Medienmitteilung des eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes vom 8. Juli 2005, in welcher die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Einsatz eines verdeckten Ermittlers entlastet wurde, unter Mitwirkung des Informationschefs der Bundesanwaltschaft verfasst worden sei. Nach der Stellungnahme des EJPD zum Berichtsentwurf der Subkommission EJPD/BK der GPK-N (ad Ziff. 3.1.2.2) kam die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes bei ihrer Untersuchung zum Schluss, der Entwurf der Medienmitteilung stamme aus der Bundesanwaltschaft.