Vorsteher des EJPD habe die Pflicht zu verhindern, dass sich verschiedene Behörden in der Strafverfolgung des Bundes in laufenden Verfahren gegenseitig ausmanövrieren; es sei überdies seine Pflicht, höherrangige staatspolitische Interessen zu schützen. Dies gelte auch für Fragen der Information. Auf der andern Seite ist zu berücksichtigen, dass die Information der Öffentlichkeit keine bloss administrative Angelegenheit ist, sondern ein heute zunehmend wichtiger Bestandteil der Aufgabenerfüllung.