Im Wiederholungsfall und/oder bei der nächsten Nichteinhaltung klarer Dienstanweisungen müsse er sich die Prüfung rechtlicher Schritte bis hin zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorbehalten. Ob die Anordnung, eine Information der Medien im Fall «Achraf» zu unterlassen, und die als Folge der Missachtung dieser Anordnung ausgesprochene Ermahnung des Vorstehers des EJPD rechtmässig sind oder nicht, hängt davon ab, ob es dabei um administrative oder um fachliche Angelegenheiten ging. Die Grenze zwischen diesen beiden Bereichen ist nicht einfach zu ziehen.