Der Vorsteher des EJPD untersagte dem Bundesanwalt eine Information der Medien über den Stand des Ermittlungsverfahrens im Fall «Achraf», weil er verhindern wollte, dass sich der Bundesanwalt öffentlich einer Auslieferung an Spanien widersetzte. Der Mediensprecher des Bundesanwaltes beantwortete trotz dieses Verbotes im Anschluss an eine Reise nach Spanien Fragen zum Ermittlungsverfahren. In einer schriftlichen Ermahnung vom 9. November 2004 an den Bundesanwalt hielt der Vorsteher des EJPD fest, dass die Bundesanwaltschaft trotz seiner klaren Anweisungen eine Medienkonferenz durchgeführt habe.