strafsachen der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes überträgt. In seiner Botschaft über die Änderung des Strafgesetzbuches, der Bundesstrafrechtspflege und des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes (Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung) vom 28. Januar 1998 5 führt der Bundesrat zu den Änderungen betreffend die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft aus, der geltende Gesetzestext erwähne nur die Aufsicht der Anklagekammer über die Voruntersuchung, ihren Entscheid über Beschwerden gegen die Untersuchungsrichter und über die Zulassung der Anklage.