Dieses theoretische Modell der Gewaltenteilung ist in keinem Staatswesen rein verwirklicht worden. Auch die Bundesverfassung kennt viele Durchbrechungen und Relativierungen. Als Grundsatz behält er aber seine Bedeutung, um die Ausübung staatlicher Macht «im Interesse des Freiheitsschutzes und der Rationalisierung des staatlichen Entscheidungsprozesses zu brechen, zu bändigen und zu kontrollieren.» 2 Die Bundesanwaltschaft ist eine Strafverfolgungsbehörde. Sie übt in der Regel keine Rechtsprechungsfunktion aus, sondern nimmt überwiegend Verwaltungsaufgaben wahr.