betreffend unverschuldete, einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Im Folgenden wird zuerst die Stellung der Bundesanwaltschaft nach geltendem Recht im Allgemeinen umschrieben. Hierauf wird geprüft, ob die Anordnungen des Vorstehers des EJPD gegenüber dem Bundesanwalt sich im Rahmen der administrativen VPB/JAAC/GAAC 2008 143 Gutachten