Bundeskompetenzen im Bereich der Strafverfolgung, übergeordnete Kriminalpoli- tik-Strategie des Bundesrates). Ich werde mich also im Wesentlichen auf die Schlussfolgerungen und Empfehlungen zum Rücktritt des Bundesanwaltes und zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beschränken. Von der Ermächtigung des Bundesrates, Prof. Dr. iur. Niklaus Schmid als Experten beizuziehen, habe ich Gebrauch gemacht. Die gutachterliche Stellungnahme von Niklaus Schmid vom 28. Oktober 2007 bezieht sich auf die Frage der Unterstellung der Bundesanwaltschaft, insbesondere auch darauf, von welcher Behörde sie künftig beaufsichtigt werden soll.