Es rückten Fragen des Zusammenwirkens zwischen dem EJPD und der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts als Aufsichtsbehörden über die Bundesanwaltschaft sowie Fragen zum Rücktritt des Bundesanwalts in den Vordergrund. Auf Grund der anhaltenden öffentlichen Kritik an der Rolle des Bundesanwalts im Zusammenhang mit der sog. Vertrauensperson Ramos klärte die Subkommission damit zusammenhängende Fragen detailliert ab. Am 5. September 2007 legte die GPK-N einen umfangreichen Bericht über die Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes vor.