Die Ergebnisse wurden im Aufsichtszwischenbericht «Ramos» vom 18. September 2006 der Beschwerdekammer und im Bericht zur Administrativuntersuchung in der Bundesanwaltschaft vom 18. September 2006 (Bericht «Lüthi») zusammengefasst. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates beauftragte am 26. Juni 2006 ihre Subkommission EJPD/BK, die verschiedenen Untersuchungsberichte zur Bundesanwaltschaft und den übrigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes zu behandeln und bei Bedarf weitere Abklärungen vorzunehmen.