Nachdem in einem Weltwoche-Artikel schwere Vorwürfe an den Bundesanwalt im Zusammenhang mit der sog. Vertrauensperson Ramos und dem Verfahren H. erhoben worden waren, ordneten die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und der Vorsteher EJPD ausserordentliche Untersuchungen je in ihrem Aufsichtsbereich an. Die Ergebnisse wurden im Aufsichtszwischenbericht «Ramos» vom 18. September 2006 der Beschwerdekammer und im Bericht zur Administrativuntersuchung in der Bundesanwaltschaft vom 18. September 2006 (Bericht «Lüthi») zusammengefasst.