Im Laufe des Jahres 2006 wurden drei weitere Untersuchungen zur Bundesanwaltschaft und den übrigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes durchgeführt. Das Bundesstrafgericht als fachliche Aufsichtsinstanz über die Bundesanwaltschaft prüfte die Frage, weshalb die Anzahl der Anklagen bisher unter den ursprünglichen Erwartungen geblieben war, und fasste die Ergebnisse der Untersuchung in einem Aufsichtszwischenbericht vom 14. Juli 2006 zusammen.