Der Ausbau wurde im Jahre 2003 vorläufig gestoppt. Im Februar 2006 setzte der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) eine Projektorganisation zur Erarbeitung einer Situationsanalyse und konkreter Vorschläge für das weitere Vorgehen beim Aufbau der Strafverfolgungsbehörden des Bundes ein. Der Projektausschuss verabschiedete am 31. August 2006 eine Situationsanalyse und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen (Bericht «Uster»). Im Laufe des Jahres 2006 wurden drei weitere Untersuchungen zur Bundesanwaltschaft und den übrigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes durchgeführt.