I. Ausgangslage und Fragestellung Seit dem Jahr 2002 wurden die Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundeskriminalpolizei, Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Untersuchungsrichteramt) personell stark ausgebaut und das neue Bundesstrafgericht in Bellinzona geschaffen. Dieser Ausbau ist die Folge einer Änderung des Strafgesetzbuches vom 22. Dezember 1999, mit welcher den Strafverfolgungsbehörden des Bundes neue Strafverfolgungskompetenzen in den Bereichen organisierte Kriminalität, Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität übertragen wurden. Der Ausbau wurde im Jahre 2003 vorläufig gestoppt.