Der Bundesrat hat seine Verantwortung als Wahl- und Aufsichtsbehörde angesichts der Bedeutung der Unabhängigkeit der BA zu wenig aktiv wahrgenommen. Im Entwurf zum neuen Strafbehördenorganisationsgesetz wird u.a. eine neue Regelung der Aufsicht über die BA vorgesehen. Die bisherige Aufteilung zwischen Bundesrat und Bundesstrafgericht hat sich nicht bewährt. Für die Aufsicht und die Wahl sollte die gleiche Behörde zuständig sein. Der Bundesrat ist dazu am besten geeignet. Allerdings müssen seine Weisungsbefugnisse gegenüber der BA ausreichend beschränkt werden. Zur Verstärkung der Unabhängigkeit der BA könnte die tatsächliche