Regeste: Die Stellung der Bundesanwaltschaft (BA) bestimmt sich nicht nach dem Prinzip der Gewaltenteilung oder der Unabhängigkeit der Gerichte, sondern nach der Gesetzgebung über die Bundesstrafrechtspflege, die Organisation der Bundesverwaltung und das Bundespersonal. Die Fachaufsicht über die BA übt das Bundesstrafgericht aus, die administrative Aufsicht der Bundesrat bzw. das EJPD, welchem die BA als dezentrale Verwaltungseinheit administrativ zugeordnet ist. Der Bundesanwalt wird vom Bundesrat auf Amtsdauer gewählt. Die Unabhängigkeit der BA wird durch die Beschränkung der Aufsichtsbefugnisse und durch die Wahl auf Amtsdauer gewährleistet.