Die Variante «a» kam bei den aktuellen Missionen nur bei reinen politischen Missionen zur Anwendung, an welchen keinerlei militärisches Personal beteiligt ist. In zwei Fällen ging es dabei um die Ernennung eines Special-Representative des Generalsekretärs, dem vor Ort auch ein Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Doch sowohl Variante «b» als auch Variante «c» können die Grundlage zur Errichtung einer Friedensaufbaumission sein, in welche militärisches Personal integriert ist. Die politischen Missionen der Variante «b» verfügen teilweise, jene der Variante «c» alle über militärisches Personal.