Das Mandat und das Ausmass der möglichen Gewaltanwendung werden vom Sicherheitsrat festgelegt. Ausserdem bestimmt er die Kommandostruktur und wer das status-of-forces agreement abschliesst. Im vorliegenden Fall ist dies gemäss den Prinzipien der UNO- Friedenssicherungseinsätze geregelt.