Die Praxis, Friedenssicherungseinsätze von Mitgliedstaaten, regionalen Organisationen oder Militärallianzen zu bewilligen, hat sich insbesondere seit Ende des Kalten Krieges entwickelt. Eine solche Bewilligung erfolgt durch eine Resolution des Sicherheitsrats («authorises the Member States»), der gleichzeitig das Mandat festlegt. Letzteres enthält in der Regel ein beschränkte Zulässigkeit zur Gewaltanwendung, das die Durchsetzung des Friedenssicherungseinsatzes erlauben soll.