Ebenso ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass der Generalsekretär kraft ziemlich vager Sicherheitsratsbeschlüsse eine reine Beobachtermissionen errichtet hat (UNIPOM Beobachtermission zwischen Indien und Pakistan 1965/66). 15 Dieses Vorgehen ist auf keinen sichtbaren Widerstand der Mitgliedstaaten gestossen, doch ist in der Literatur die Errichtung von friedenssichernden Operationen durch den Generalsekretär umstritten, 16 und ist in der Praxis auch eine Ausnahmeerscheinung geblieben. 3.2 Friedenssicherungseinsätze, die nicht selbst von der UNO geführt, von der UNO aber autorisiert werden