Obwohl der Sicherheitsrat gemäss UNO-Charta die primäre Verantwortung für den internationalen Frieden und Sicherheit innehält, sind in der Vergangenheit auch Fälle vorgekommen, in welchen die Generalversammlung einen Friedenssicherungseinsatz beschlossen hat. Dies war dann der Fall, wenn der Sicherheitsrat selbst nicht tätig geworden ist. Beispiele für solche Friedenssicherungseinsätze sind die UNIFIL I in Sinai 1956 oder die ONUC in Kongo 1960. Die Kompetenz der Generalversammlung wurde damals von einem Teil der Mitgliedstaaten bestritten, weshalb diese beim internationalen Gerichtshof ein Gutachten in Auftrag gab.