Der Sicherheitsrat beauftragt gleichzeitig den Generalsekretär mit der praktischen Umsetzung. Wenn der Generalsekretär für die Mission militärisches Personal (oder Polizeipersonal) einsetzen muss, wendet er sich an die Mitgliedstaaten. Die Sicherheitsratsresolution beinhaltet meist keinen direkten Aufruf an die Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär militärisches Personal zu Verfügung zu stellen. 7 Jüngste Resolutionen des Sicherheitsrats beziffern meistens die Obergrenze, wie viel militärisches Personal bzw. Polizeipersonal bei einer solchen Mission eingesetzt werden dürfen. 8 Die Planung und Organisation der Mission, inkl. die Vorbereitung und der Abschluss des status-of-forces agreement,