3. UNO-Mandat für Friedensförderung Die UNO hat gemäss Charta einen grundlegenden Auftrag zur Friedensförderung, wie sie im Militärgesetz auch von der Schweiz verstanden wird. Dabei spielen sowohl zivile als auch militärische Komponenten eine Rolle. Sobald militärisches Personal an einer Friedensförderungsmission der UNO beteiligt ist, kann dies nur militärisches Personal sein, das der UNO von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wurde; denn die UNO hat keine eigenen ständigen Streitkräfte. Das gleiche gilt für Polizeipersonal, das der UNO für ihre Missionen jeweils gesondert von Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wird.