In internationalen Friedensförderungsmissionen, die sowohl zwischen- als auch innerstaatliche Konflikte betreffen können, arbeiten militärische und zivile Komponenten oft zusammen. 3 Hingegen ist die Friedensförderung von der ausschliesslichen Friedenserzwingung abzugrenzen. Der Bundesrat hat festgehalten, dass Aufträge, in welchen die militärische Gewalt zentrales Mittel zur Erreichung des Friedens ist, wie z. B. der Einsatz im Golf-Krieg 1991, nicht Friedensunterstützung sondern reine Friedenserzwingung sind und damit nicht unter den Begriff Friedensförderung fallen. 4