VPB/JAAC/GAAC 2008, Ausgabe vom 3. Dezember 2008 422 Gutachten EDA/Direktion für Völkerrecht 2. Definition Friedensförderung Das Militärgesetz definiert den Begriff Friedensförderung nicht. Doch hat das Parlament im Zusammenhang mit den Beratungen über die Revision des Militärgesetzes im Jahr 2002 festgehalten, was der Begriff Friedensförderung umfasst: Er beinhaltet sowohl «Friedensunterstützung» als auch «Krisenbewältigung». 1